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Wir freuen uns, Ihnen in diesem Blogpost die neuesten Änderungen im Bereich der Modernisierung von Fenstern und Haustüren sowie im Bereich der Sanierung vorzustellen. Im Jahr 2024 gibt es einige Änderungen, die Sie kennen sollten, um Ihre Sanierungs- und Modernisierungspläne optimal zu gestalten.

Es gibt laut einer BEG-Förderung des Haushaltsausschusses des Bundestags neue Zuschüsse und Förderkredite für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

  • Grundsätzlich gilt nach wie vor eine Grundförderung von 15% für den Austausch bestehender Fenster, Türen oder Wintergärten zu den derzeit gültigen Voraussetzungen der BEG.
    Zusätzlich wird im kommenden Jahr ein sog. Konjunktur Booster in Höhe von 10% gewährt. Dieser ist allerdings begrenzt auf ein Sonderbudget von 3 Milliarden Euro und wird nach dem Zeitpunkt der Antragsstellung vergeben.
  • Wer diesen Konjunktur Booster in Anspruch nehmen will, muss die Sanierungsmaßnahme außerdem bis Ende 2025 abgeschlossen haben. Die Fördersumme erhöht sich damit vorübergehend auf 25%.
  • Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 € je Wohneinheit und Jahr. Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, erhöht sich die Fördersumme um weitere 5% und die förderfähigen Kosten je Wohneinheit auf 60.000€. Die Erstellung eines iSFPs ist unabhängig von der Inanspruchnahme des Konjunktur Boosters.
  • Zusätzlich gibt es auch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen sowie die Option auf steuerliche Vergünstigungen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als allgemeine Richtlinien dienen und dass es ratsam ist, sich an einen Fachmann zu wenden, um spezifische Fragen zu beantworten.

Im Bereich der Sanierung gibt es ebenfalls einige Änderungen, die im Jahr 2024 in Kraft treten werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird ab dem 01.01.2024 eine neue Novelle einführen, die vorwiegend Neubauten und Gebäude, die Sanierungen unterlaufen werden, betrifft.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Jede neu eingebaute Heizung soll zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für Wärmepumpen, Fernwärme- und Biomasseheizungen ist kein Nachweis der Erfüllung der 65% erneuerbarer Energien erforderlich.
  • Mieterhöhungen durch Modernisierung sind mit 10% der Investitionskosten jährlich umlegbar, 0,50 €/m² monatlich.
  • Es gibt auch Änderungen im Bereich der Dämmwerte. Ab dem 01.01.2024 müssen Neubauten Heizungen einbauen, die mit 65% erneuerbarer Energie beheizt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als allgemeine Richtlinien dienen und dass es ratsam ist, sich an einen Fachmann zu wenden, um spezifische Fragen zu beantworten.

Wir sind der perfekte Ansprechpartner für alle Ihre Fragen rund um die Modernisierung von Fenstern und Haustüren sowie im Bereich der Sanierung. Wir bauen neue Fenster und Haustüren ein und unterstützen unsere Kunden bei der Planung. Außerdem bieten wir ein Montagepaket, das alle zusätzlichen Arbeiten rund um den Einbau von Fenstern und Haustüren beinhaltet, einschließlich Verputzen und Verspachteln, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Mauerwerksdurchbrüche, Bodenfliesenanpassungen, Verblendungen und vieles mehr. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden eine umfassende Lösung für ihre Modernisierungs- und Sanierungsbedürfnisse zu bieten. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles Angebot.

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